AGB
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Einzelcoaching und Öffentliches Training
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind e³ trainings Inhaber Thomas Wunderberg (im Folgenden „E3“ genannt), Fiduciastraße 8, 76227 Karlsruhe und der Teilnehmer.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen (kurz „AGB“ genannt), dem Auftragsformular sowie aus den in jeweiliger Leistungsbeschreibung getroffenen Regelungen. Die AGB gelten für alle Seminare/Lehrgänge ab dem 01.12.2009.
3. Anmeldung/Zustandekommen des Vertrags
3.1 Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist in jedem Fall schriftlich oder über unser Internet-Buchungssystem und mit gewünschtem Kursdatum/ -ort sowie Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer versehen bei E3 vorzunehmen.
3.2 Der Vertrag zur Teilnahme an dem jeweiligen Seminar kommt mit Zugang einer Anmeldebestätigung, spätestens mit Zugang der Rechnung durch E3 zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt E3 dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, 10 Tage vor dem Beginn des Seminars/Lehrgangs in einer Summe fällig. Abweichend von dieser Regelung können andere Zahlungsziele vereinbart werden. Die Zahlung hat unabhängig von etwaigen Leistungen Dritter (z.B. des Arbeitsamtes) fristgerecht zu erfolgen.
4.2 Die Zahlung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, mittels Überweisung auf das von E3 in der Rechnung benannte Konto.
5. Stornierung der Teilnahme vor Beginn des Seminars
5.1 Eine Stornierung bis vier Wochen vor Kursbeginn ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50%, bis 7 Tage 100% der Teilnahmegebühren erhoben.
5.2 Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle der Stornierung, ggf. unter Einbehaltung der anteiligen Gebühr gem. 5.1 von E3 an den Teilnehmer erstattet.
6. Nichtteilnahme am Seminar
6.1 Der Teilnehmer ist im Falle seiner Verhinderung berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Stornierung der Anmeldung gemäß Ziffer 5.1 eingeschränkt ist.
6.2 Im Falle der Nichtteilnahme an einzelnen Unterrichtseinheiten oder dem gesamten Seminar besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf (teilweise) Rückvergütung der geleisteten Teilnahmegebühr.
7. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
E3 hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet oder – nach Abstimmung – für einen neuen Termin einbehalten.
8. Wechsel des Dozenten/Änderung des Ablaufplans
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Lehrgangs durch einen bestimmten Dozenten. E3 ist berechtigt, den angekündigten Dozenten auszuwechseln bzw. den angekündigten Ablaufplan abzuändern, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und das Seminar hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
9. Haftung
9.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von E3, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet E3 für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, wenn diese fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von E3, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10. Datenschutz
10.1 E3 erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Teilnehmers im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde einwilligt. E3 darf die Daten des Teilnehmers zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, soweit der Teilnehmer dieser Verwendung nicht widersprochen oder im Falle telefonischer Werbung in diese Verwendung eingewilligt hat.
10.2 E3 ist berechtigt, die Daten des Teilnehmers an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Teilnehmers zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt. Dem Teilnehmer wird die Beauftragung eines Inkassoinstitutes schriftlich mitgeteilt.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Vertragsbezogene Mitteilungen an den Teilnehmer erfolgen nach Wahl von E3 entweder durch Zusendung an die von dem Teilnehmer benannte Anschrift oder durch Übermittelung per E-Mail.
11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Ist eine Bestimmung dieses Vertrages, dieser AGB und/oder Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.4 Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe., soweit der Teilnehmer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. E3 ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.5 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.